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Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslands­reisekranken­versicherung ist für jede Reise ins Ausland sinnvoll und günstig zu haben, da sie über die bestehende Krankenversicherung hinaus - ob gesetzlich oder privat - zusätzlichen und optimalen Versicherungsschutz bietet.

Auslandskrankenversicherung

Bei einer Erkrankung oder einem Unfall im Ausland können die Kosten schnell in solche Höhe klettern, dass sie die Urlaubskasse bei weitem überfordern. Sowohl die privaten Krankenversicherungen als auch die gesetzlichen Krankenkassen bieten zwar innerhalb Europas einen guten Schutz, aber auch hier bestehen gewisse Lücken, da nicht jede Behandlung bezahlt wird und im Übrigen nur die im Inland üblichen Regelsätze gelten. Bei Reisen außerhalb Europas und insbesondere in die USA ist die Auslandsreisekrankenversicherung ein Muß, insbesondere bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherung

Inner­halb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen Deutsch­land ein Sozial­versicherungs­abkommen abgeschlossen hat, deckt der Versicherungsschutz auch in einer gesetzlichen Krankenversicherung eine medizinische Grundversorgung bei Krankheit oder Unfall ab, aber gerade

  • bei schwerwiegenden oder außergewöhnlichen Krankheiten/Verletzungen und
  • beim Krankenrücktransport

bestehen erhebliche Lücken.

Für gesetzliche Versicherte besteht in jedem Fall eine gewisse Intransparenz, da die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nur folgende Leistungen übernimmt:

  • Leistungen, die auch eine gesetzliche Krankenkasse nach dem jeweiligen Landesrecht bezahlt.

Das jeweilige Landes­recht im Ausland kann jedoch erheblich von der Rechtslage in Deutsch­land abweichen. Auf einen lückenlosen Schutz können sich Urlauber im Ausland daher nicht verlassen. Die medizinische Grundversorgung wird zum einen

  • in den EU-Mitgliedsländern, aber auch
  • in dem erweiterten Europäischen Wirt­schafts­raum erbracht,

der auch Länder wie die Schweiz, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien umfasst.

Bedarf bei privaten Krankenversicherungen

Wer bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, muß sich bei Reisen ins Ausland zunächst mit seinen Versicherungsbedingungen auseinandersetzen, die zum Teil - je nach Krankenversicherung - deutlich voneinander abweichen. So kann der Versicherungsschutz bei Reisen oder während des Urlaubs außer­halb Europas erheblich beschränkt sein, insbesondere bei längeren Reisen. Auch ein Krankenrücktransport ist nicht bei jeder privaten Krankenversicherung im Leistungsumfang enthalten. Falls das nicht der Fall ist, empfiehlt sich auch hier der Abschluss einer Auslands­kranken­versicherung empfehlens­wert. Angesichts der geringen Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung lohnt sich diese auch in den Fällen, in denen privat Versicherte

  • einen hohen Selbstbehalt oder
  • eine hohe Beitragsrückerstattung

vereinbart haben.

Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung bietet einen breiten Leistungs­umfang von der Über­nahme aller Behand­lungs­kosten im Ausland bis hin zu einem sinnvollen/notwendigen Rück­trans­port nach Hause. Die größte Lücke für Mitglieder der gesetzlichen Kranken­versicherung besteht beim Krankenrück­transport, aber auch privat Krankenversicherte dürfen sich immer darauf verlassen, dass ihre Krankenversicherung finanziell einspringt. Ein Krankenrücktransport mit dem Flugzeug kann in vielen Fällen sinnvoll sein, aber medizinisch nicht notwendig. Diese Differenzierung mag für manche "Wortglauberei" sein, aber im Ernstfall kann die Unterscheidung ernsthafte Konsequenzen mit sich bringen. Hieran erkennt man auch, ob man eine "sehr gute" Auslandskrankenversicherung im Hintergrund hat, oder nur eine "gute" bzw. "mittelmäßige". Hier hilft der aktuelle Test von Stiftung Warentest bei der Auswahl. Fast alle sehr guten Auslandskrankenversicherungen zahlen einen Rück­trans­port nicht nur, wenn dieser medizi­nisch notwendig ist, sondern auch, wenn er medizi­nisch sinn­voll und vertret­bar ist.





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