Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für jede Reise ins Ausland sinnvoll und günstig zu haben, da sie über die bestehende Krankenversicherung hinaus - ob gesetzlich oder privat - zusätzlichen und optimalen Versicherungsschutz bietet.
Auslandskrankenversicherung
Bei einer Erkrankung oder einem Unfall im Ausland können die Kosten schnell in solche Höhe klettern, dass sie die Urlaubskasse bei weitem überfordern. Sowohl die privaten Krankenversicherungen als auch die gesetzlichen Krankenkassen bieten zwar innerhalb Europas einen guten Schutz, aber auch hier bestehen gewisse Lücken, da nicht jede Behandlung bezahlt wird und im Übrigen nur die im Inland üblichen Regelsätze gelten. Bei Reisen außerhalb Europas und insbesondere in die USA ist die Auslandsreisekrankenversicherung ein Muß, insbesondere bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherung
Innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, deckt der Versicherungsschutz auch in einer gesetzlichen Krankenversicherung eine medizinische Grundversorgung bei Krankheit oder Unfall ab, aber gerade
- bei schwerwiegenden oder außergewöhnlichen Krankheiten/Verletzungen und
- beim Krankenrücktransport
bestehen erhebliche Lücken.
Für gesetzliche Versicherte besteht in jedem Fall eine gewisse Intransparenz, da die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nur folgende Leistungen übernimmt:
- Leistungen, die auch eine gesetzliche Krankenkasse nach dem jeweiligen Landesrecht bezahlt.
Das jeweilige Landesrecht im Ausland kann jedoch erheblich von der Rechtslage in Deutschland abweichen. Auf einen lückenlosen Schutz können sich Urlauber im Ausland daher nicht verlassen. Die medizinische Grundversorgung wird zum einen
- in den EU-Mitgliedsländern, aber auch
- in dem erweiterten Europäischen Wirtschaftsraum erbracht,
der auch Länder wie die Schweiz, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien umfasst.
Bedarf bei privaten Krankenversicherungen
Wer bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, muß sich bei Reisen ins Ausland zunächst mit seinen Versicherungsbedingungen auseinandersetzen, die zum Teil - je nach Krankenversicherung - deutlich voneinander abweichen. So kann der Versicherungsschutz bei Reisen oder während des Urlaubs außerhalb Europas erheblich beschränkt sein, insbesondere bei längeren Reisen. Auch ein Krankenrücktransport ist nicht bei jeder privaten Krankenversicherung im Leistungsumfang enthalten. Falls das nicht der Fall ist, empfiehlt sich auch hier der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Angesichts der geringen Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung lohnt sich diese auch in den Fällen, in denen privat Versicherte
- einen hohen Selbstbehalt oder
- eine hohe Beitragsrückerstattung
vereinbart haben.
Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung bietet einen breiten Leistungsumfang von der Übernahme aller Behandlungskosten im Ausland bis hin zu einem sinnvollen/notwendigen Rücktransport nach Hause. Die größte Lücke für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung besteht beim Krankenrücktransport, aber auch privat Krankenversicherte dürfen sich immer darauf verlassen, dass ihre Krankenversicherung finanziell einspringt. Ein Krankenrücktransport mit dem Flugzeug kann in vielen Fällen sinnvoll sein, aber medizinisch nicht notwendig. Diese Differenzierung mag für manche "Wortglauberei" sein, aber im Ernstfall kann die Unterscheidung ernsthafte Konsequenzen mit sich bringen. Hieran erkennt man auch, ob man eine "sehr gute" Auslandskrankenversicherung im Hintergrund hat, oder nur eine "gute" bzw. "mittelmäßige". Hier hilft der aktuelle Test von Stiftung Warentest bei der Auswahl. Fast alle sehr guten Auslandskrankenversicherungen zahlen einen Rücktransport nicht nur, wenn dieser medizinisch notwendig ist, sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
